Teilnahmeregeln PAWLOOZA Hunde-Festival

Die Sicherheit für Tier und Mensch hat beim PAWLOOZA Hunde-Festival absolute Priorität.

Mit dem Ticketkauf bzw. der Teilnahme am PAWLOOZA 2024 erklären sich alle Besucher*innen, Sponsoren, Dienstleister und sonstige Teilnehmende mit den folgenden Regeln einverstanden und verpflichten sich, diese unaufgefordert zu befolgen bzw. einzuhalten:

  1. Das PAWLOOZA ist ausschließlich für Personen ab 12 Jahren geeignet. Babys, Kleinkinder und Kinder unter 12 Jahren erhalten keinen Einlass zur Veranstaltung bzw. zum Veranstaltungsgelände.
  1. Personen unter 16 Jahren, die mit einem Hund am PAWLOOZA teilnehmen möchten, müssen in Begleitung eines Erwachsenen sein. Für Personen im Alter von 16 und 17 Jahren ist die Teilnahme mit Hund nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten möglich.
  1. Die Veranstaltung ist ein Festival für Hunde. Andere (Haus-)Tiere erhalten keinen Zutritt zum Veranstaltungsgelände.
  1. Gemäß Veterinäramt Düsseldorf ist der Zugang zum PAWLOOZA für Hunde mit Qualzuchtmerkmalen eingeschränkt. Nähere Informationen dazu unter: pawlooza.de/info
  1. Für jeden Hund muss am Einlass ein Nachweis über eine gültige Tollwutimpfung (Impfpass) vorgelegt werden. Der Nachweis wird am Einlass durch geschultes Personal (Tierarzt/-ärztin, TFA) kontrolliert. Ohne diesen Nachweis ist der Zutritt zum Gelände nicht möglich.
  1. Außerdem muss für jeden Hund ein Nachweis über eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Falls keine vorgelegt wird, kann am Einlass eine Haftungsübernahme unterzeichnet werden
  1. Hunde mit Hinweisen auf eine akute Erkrankung werden nicht eingelassen.
  1. Besteht beim Einlass oder auf dem Gelände der begründete Verdacht durch eine Tierärztin/einen Tierarzt, dass dem Tier dämpfende Substanzen verabreicht wurden, so führt dies zum Verweis vom Gelände.
  1. Läufige, trächtige oder säugende Hündinnen und Welpen unter 6 Monaten dürfen nicht am PAWLOOZA teilnehmen.
  1. Auf dem PAWLOOZA gilt die Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen im Sinne des LHundG NRW gemäß § 5 Abs. 2 LHundG NRW (für Hunde bestimmter Rassen i.V.m. § 10 Abs. 1 LHundG NRW), soweit keine Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW nachgewiesen werden kann. Die Maulkorbpflicht ist auf dem gesamten Gelände und über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung einzuhalten.
  1. Bis auf ausgewiesene, eingezäunte Bereiche herrscht auf dem gesamten Gelände für alle Hunde eine Leinenpflicht. Flexi-Leinen sind nicht erlaubt. Die maximale Leinenlänge beträgt 2 Meter. Die Leinenpflicht ist von jedem Teilnehmenden für jeden Hund über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung einzuhalten. Aufforderungen zum Anleinen von Hunden sind umgehend nachzukommen.
  1. Verkleidungen bzw. Kostüme für Hunde sowie verbotene Halsbänder sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände und über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung nicht erlaubt.
  1. Auf dem gesamten Gelände und über den gesamten Zeitraum der Veranstaltung ist das Mitführen von Glasflaschen, Gläsern sowie sonstigen Glasbehältern verboten.
  1. Es ist untersagt, Hunde (oder andere Tiere) in abgestellten Fahrzeugen zurückzulassen. Auf den Veranstaltungsparkplätzen wird es eine Parkplatzaufsicht geben, die die abgestellten Fahrzeuge kontrolliert.
  1. Für eine Teilnahme am Hundeschwimmen sind folgende Regeln einzuhalten:
  • Eine Teilnahme am Hundeschwimmen ist nur einer bestimmten Anzahl von Hunden gleichzeitig gestattet. Der Einlass zum Pool-Bereich wird dahingehend gesteuert.
  • Beim Hundeschwimmen hat jeder Hund grundsätzlich ein Brustgeschirr zu tragen. Für nicht schwimmerfahrene Hunde stehen Leih-Schwimmwesten in verschiedenen Größen zur Verfügung.
  • Jegliche Form von Zwang gegenüber den Hunden ist untersagt. Die Hunde müssen selbst entscheiden, ob sie ins Wasser wollen oder nicht. Das Abverlangen von Leistungen, denen ein Hund psychisch oder physisch nicht gewachsen ist oder die seine Kräfte übersteigen, ist verboten.
  • Den Anweisungen der Beckenaufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Die an den Becken offen ausgehängte Badeordnung ist zu jeder Zeit zu beachten.
  • Das Baden für Menschen ist nicht gestattet.
  • Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr.
  1. Für die Teilnahme an Aktionen für Hunde sind folgende Regeln einzuhalten:
  • Die Teilnahme an einer Aktion ist nur unter Berücksichtigung des Gesundheitszustands sowie der rassespezifischen Merkmale der Tiere möglich. Die Entscheidung darüber obliegt der Aktionsflächen-Aufsicht bzw. dem Personal der betreffenden Aktion.
  • Den Anweisungen der Aktionsflächen-Aufsicht ist unverzüglich Folge zu leisten.
  • Jegliche Form von Zwang gegenüber den Hunden ist untersagt. Die Hundebesitzer*innen müssen entscheiden, ob ihre Hunde geeignet sind an einer Aktion teilzunehmen. Das Abverlangen von Leistungen, denen ein Hund psychisch oder physisch nicht gewachsen ist oder die seine Kräfte übersteigen, ist verboten.
  1. Im Falle eines tiermedizinischen Notfalls während der Veranstaltung ist umgehend einer der Tierärzt*innen auf dem Veranstaltungsgelände aufzusuchen.
  1. Den Anweisungen der Tierärzt*innen, des mobilen Tierschutz-Teams und/oder des Veranstalters und dessen Ordnungsdienst ist unverzüglich Folge zu leisten.
  1. Es ist unbedingt auf die Bedürfnisse der Hunde zu achten. Auf dem Gelände stehen ausreichend Pausen-, Ruhe- und Schattenflächen sowie Trinkwasser für Hunde zur Verfügung.
  1. Hundekot ist durch den/die Halter*in sofort zu entfernen und in den aufgestellten Mülltonnen zu entsorgen. Außerdem zu beachten: Weder Menschen noch Stände dürfen markiert werden.
  1. Fremde Hunde sind nicht ungefragt zu streicheln oder zu füttern.
  1. Falls sich ein Hund auffällig verhält und wiederholt nicht mit anderen verträgt und/oder sich aggressiv verhält, muss er die Veranstaltung in Begleitung seines Halters/seiner Halterin verlassen.
  1. Auf dem gesamten Festivalgelände ist das Rauchen von Zigaretten und Zigarren nicht gestattet. Davon ausgenommen sind E-Zigaretten und Vaporizer („Vapes“).
  1. Im Falle von Verstößen gegen die o.g. Teilnahmeregen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Teilnehmende unverzüglich der Veranstaltung zu verweisen und ggf. zu melden. Es besteht kein Recht auf Erstattung des Eintrittspreises.

Stand: 10.08.2024

Hier findest du Informationen darüber, welche Hunde nicht am PAWOOZA teilnehmen dürfen und Details zu Qualzuchtmerkmalen: www.pawlooza.de/info